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Barrierefreie Unterstützung im Diabetesmanagement

In Sachen Hilfsmittel für Menschen mit Diabetes hat sich in den letzten Jahren viel getan. Die Bedienung von Insulinpumpen und die Steuerung von AID-Systemen ist übersichtlich geworden – häufig beinahe schon selbsterklärend – fast immer praktisch und intuitiv. Die verfügbaren AID-Systeme sind in der Lage eine ganze Menge zu regeln – selbst dann, wenn Betroffene eher selten eingreifen und das Diabetesmanagement dem System weitestgehend überlassen.Manche aber, die gerne mehr eingreifen würden, stoßen mitunter schnell an die Grenzen der Technik. So zum Beispiel Menschen mit eingreifenden kognitiven Einschränkungen oder einer Sehbehinderung. Ob Insulinpumpen, CGM-Systeme oder Smartphone-Apps: Viele vermeintlich einfach zu handhabende Wegbegleiter im täglichen Diabetesmanagement können für Menschen mit Behinderungen und/oder Folgeerkrankungen nur sehr kompliziert oder gar nicht zu bedienen sein.Es fehlt an barrierefreien technischen diabetischen HilfsmittelnBarrierefreiheit spielt bei Hilfsmitteln für Menschen mit Diabetes leider noch immer eine untergeordnete Rolle. Dies soll anhand des nachfolgenden Beispiels verdeutlicht werden: Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 und ICT-Therapie (intensivierte Insulintherapie) sollte nach ergebnislosen Einzelschulungen und Insulinanpassungsversuchen aus fachärztlicher Sicht eine Insulinpumpentherapie mit einem AID-System (automatische Insulinanpassung) erhalten. Das Problem: Der Patient hatte eine Legasthenie bzw. Lese-Rechtschreibstörung – also gravierende Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Schreibens. Zwar konnte die Insulinpumpe über Symbole leicht eingewiesen werden, aber die kompatible App mit ihren vielen Hinweistexten verunsicherte den Patienten. Im Diabetesteam wurde über die hierfür mögliche Versorgung diskutiert. Eine perfekte, selbstbestimmte unabhängige Lösung jedoch, konnte ohne Einbeziehung der Ehefrau nicht gefunden werden. Auch Menschen mit anderen Beeinträchtigungen finden bisher wenig Berücksichtigung. Wer taub oder blind ist, ist auf eine haptische Steuerung mittels hervorstehender Tasten angewiesen. Entsprechende Geräte werden auf dem Markt aber nicht bzw. so gut wie nicht mehr angeboten. Vielmehr geht das Angebot solcher Produkte massiv zurück. Betroffene benötigen zum Blutzuckermessen und für Insulingaben somit ständig Assistenz durch Pflegedienste oder Angehörige. Dabei könnten manche von ihnen mit standardmäßig programmierten Apps eigenständig sein. Die Messwerte und Insulindosen werden heute schon per Bluetooth an unsere Smartphones übermittelt und diese besitzen neben Vergrößerungseinstellungen auch die Sprachausgabe VoiceOver oder TalkBack. Auch die neue ISO-Norm bei Blutzuckerteststreifen ist vorteilhaft, da vorgeschrieben wird, dass der Teststreifen eine Volumenkontrolle haben muss und es sonst kein Ergebnis geben darf.Barrierefreiheit bei Insulinpumpe, CGM und AIDTechnologisch ist die Barrierefreiheit möglich: So müssen bei der Programmierung von Apps nur die Grundanforderungen der Betriebssysteme berücksichtigt werden. Seit dem 23. September 2018 sind öffentliche Stellen dazu verpflichtet, digitale Produkte wie Apps und Webseiten (Personalausweis, Krankenakte, Elster) barrierefrei anzubieten. Für Medizintechnikhersteller gilt indes noch eine Übergangsfrist bis sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, neue Produkte barrierefrei herzustellen. Dennoch bieten viele der modernen Systeme die Möglichkeit den Glukoseverlauf auch ohne weitere Eingaben durch den Benutzer sicherer und schwankungsfreier zu steuern. Insbesondere solche mit integrierter Symbolik, intuitiv erfassbaren Icons und Vergrößerungstechnik erleichtern die Bedienung am Display.Leider haben vor allem Menschen mit Seheinschränkungen bei den meisten Neuentwicklungen auf dem Diabetes-Hilfsmittelmarkt aber derzeit noch das Nachsehen. Damit sich das ändert, müssten die Entwickler die Standards der Betriebssysteme von Smartphones berücksichtigen, die eine Benutzung durch Menschen mit Sehbehinderung überhaupt erst ermöglichen. Das Reduzieren bzw. die Abschaffung hervorstehender Tasten und die immer häufiger werdende Bedienung per Touchscreen stellt ebenfalls ein großes Problem dar.Nachholbedarf bei Hilfsmitteln für Menschen mit chronischen ErkrankungenDie Barrierefreiheit ist seit 2009 Gesetz in Deutschland, aber an vielen Stellen gibt es noch Nachholbedarf. Inklusion und Barrierefreiheit sollten gerade bei Hilfsmitteln für Menschen mit chronischen Erkrankungen höchste Priorität haben. So sollte der Gesetzgeber dafür sorgen, eine möglichst barrierefreie Nutzung auch in der Zulassung zu einer Grundbedingung zu machen. Fortschritt ist nur dann echte Verbesserung, wenn er Fortschritt für Alle bedeutet, und im digitalen Zeitalter lassen sich viele Behinderungen gut kompensieren. Ohne zusätzliche Kosten. Eine gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitete gesetzliche Regelung für die Barrierefreiheit der medizin-technischen Hilfsmittel und damit für die Selbsttherapie wäre wünschenswert und sollte zeitnah erreicht werden.

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