WELCHE GESETZLICHEN ZUZAHLUNGEN FALLEN AN UND WIE KANN ICH MICH DAVON BEFREIEN LASSEN?
Diese zuzahlungen können anfallen
Es wurde ein rezeptpflichtiges Medikament oder ein Hilfsmittel für den mehrmaligen Gebrauch (z.B. Insulinpumpe, Blutzuckermessgerät) verschrieben? Dann berechnet sich die gesetzliche Zuzahlung nach §61 des Sozialgesetzbuch V wie folgt: Es werden zehn Prozent des Arznei-/Hilfsmittelpreises in Rechnung gestellt, wobei mindestens fünf und höchstens zehn Euro zu zahlen sind. Ausnahmeregel: Eine Zuzahlung darf nie teurer sein als das Arzneimittel selbst. Kostet ein Medikament also beispielsweise drei Euro, dann beträgt die Zuzahlung auch „nur“ drei Euro.Berechnungsbeispiel
Preis des Arznei- oder Hilfsmittels | Zuzahlung |
bis 5 Euro | Preis = Zuzahlung |
5 - 50 Euro | 5 Euro |
50 - 100 Euro | 10 % des Preises |
ab 100 Euro | 10 Euro |
Berechnungsbeispiel
Preis des Hilfs- oder Heilmittels | Zuzahlung |
Pen-Nadel-Packung: 25 Euro | 2,50 Euro pro Packung / max. 10 Euro pro Monat |
5 x 20 Min. Krankengymnastik: 200 Euro | 20 Euro + 10 Euro pro Rezept |