Diabetes und Autofahren – läuft bestens
Führerschein machen mit Diabetes
Wer den Führerschein für Fahrzeuge der Gruppe 1, beispielsweise also normale PKW oder Motorräder, erwerben will, hat in der Regel keine Schwierigkeiten. Der Diabetes muss bei der Antragstellung, wenn nicht danach gefragt wird, auch nicht angegeben werden. In einigen Bundesländern gibt es einen Gesundheitsbogen, in dem auch die Frage nach dem Vorliegen eines Diabetes gestellt wird. Experten empfehlen, diese Frage entweder wahrheitsgemäß zu beantworten oder einfach offenzulassen. Abgeraten wird davon, die Unwahrheit zu sagen, also „Nein“ anzukreuzen. Und wer bereits einen Führerschein besitzt und dann an Diabetes erkrankt, muss dies nicht der Straßenverkehrsbehörde mitteilen. Für Fahrzeuge der Gruppe 2, etwa Lkw, sowie zur Personenbeförderung konnten insulinbehandelte Diabetiker allerdings lange nur in Ausnahmefällen eine Fahrerlaubnis erhalten. Dies hat sich mit neuen Richtlinien zum Führerschein vom 1. Mai 2014 geändert. In der Begutachtungsleitlinie ist nun ausdrücklich festgeschrieben, dass „gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes” sowohl Pkw als auch Lkw „sicher führen“ können – dasselbe gilt auch für die Personenbeförderung, etwa im Taxi oder Omnibus.Hauptsache kein Unterzucker beim Autofahren
Menschen mit Diabetes sind im Straßenverkehr verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sie sich und andere nicht gefährden. Dazu gehört, abhängig von der Therapie:- Unterzuckerungen rechtzeitig erkennen zu können
- Traubenzucker immer griffbereit zu haben
- vor Fahrtantritt den Blutzucker zu messen und sicherzustellen, dass keine Gefahr einer Unterzuckerung besteht
- auch während der Fahrt regelmäßig anzuhalten und zu messen, bei ersten Anzeichen einer Unterzuckerung sofort die Fahrt zu unterbrechen
- unmittelbar vor Fahrtantritt kein Insulin zu spritzen
- alle 6 bis 12 Wochen die Stoffwechseleinstellung mit dem Arzt zu besprechen.